Fotografieren im Urlaub, andere Länder andere Sitten!!!!
Der Urlaub steht vor der Tür, und die Kamera ist natürlich immer dabei. Egal, ob DSLR, Action-Cam oder Smartphone: alles soll festgehalten werden. Aber Vorsicht: andere Länder, andere Regeln & Sitten! In Deutschland genießen Fotografen hinsichtlich dessen, was alles fotografiert werden darf, im Vergleich zu anderen Ländern wesentlich größere Freiheiten. Ähnlich sieht es in Österreich und der Schweiz aus.
Dies liegt u. a. an der recht weitgehenden Panoramafreiheit. Diese erlaubt, Bau- und Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die Bilder z. B. in sozialen Netzwerken zu verbreiten. Natürlich gibt es auch in Deutschland Ausnahmen. Schilder weisen dann in der Regel darauf hin. Sobald die kommerzielle Nutzung der Bilder ins Spiel kommt, ist sowieso Vorsicht geboten. Hier gilt: lieber einmal mehr fragen und sich eine (am besten schriftliche) Genehmigung einholen.
Andere Länder, andere Sitten.
Bestimmte Grenzen dürfen allerdings auch in Deutschland nicht überschritten werden. Zum einen gilt in jedem Fall das Betreten von Privatgelände ohne Einwilligung als strafbar. Zum anderen sind Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen, z. B. Markennamen, Logos und Kunst seien hier stellvertretend genannt.
Was ist im Ausland erlaubt?
Hier kann man nur Jedem dringend anraten, sich vorab zu informieren. Dabei gilt: umso genauer, je exotischer das Reiseland. Die Streetfotografie ist in vielen Ländern dieser Erde z. B. mit absoluter Vorsicht zu genießen! Die Sitten und Gebräuche sowie die Privatsphäre der einzelnen Menschen sollten in jedem Fall respektiert werden.
Lieber auf ein Bild verzichten und keine Fehleinschätzung der Situation provozieren. Auch hier ist weniger mitunter mehr. Kinder sind in vielen Ländern ebenfalls tabu, was das Fotografieren angeht. Auch wenn man selbst entspannt im Urlaub unterwegs ist, sollte man fremde Sitten und Gebräuche respektieren!
Militär & Regierungsgebäude
In fast allen Ländern ist das Fotografieren von Militäranlagen und Gebäuden von Regierungsmitgliedern verboten. Unzulässig ist vielerorts zudem das Fotografieren in Bahnhöfen oder von Brücken aus. In den Vereinigten Arabischen Emiraten sollte man das Fotografieren vom Herrscherpalast ebenso unterlassen, wie von Industrieanlagen. Führt einen die Reise nach Saudi-Arabien zu den beiden heiligen Moscheen, so kann die Kameraausrüstung getrost in der Fototasche verbleiben, denn hier liegt Fotografierverbot vor.
Kirchen
Kirchen und religiöse Gebäude gehören weltweit auch zu den sensiblen Bereichen. In vielen Bereichen ist sehr viel „Fingerspitzengefühl“ gefragt. Man sollte immer die Kommunikation mit den Menschen vor Ort suchen und diese in sein Vorhaben mit einbinden. Um noch einmal auf die Panoramafreiheit zurückzukommen: diese gilt weltweit nur sehr eingeschränkt, so wie wir sie in Deutschland kennen. Dies wird auch aus dieser Grafik deutlich. Quelle Wikipedia.
Panoramafreiheit Weltweit
Gerade in den Urlaubshochburgen fühlen sich viele Menschen mehr und mehr durch die immer rücksichtsloser fotografierenden und filmenden Touristen bedrängt. Auch die Einheimischen haben ein Anspruch auf Privatsphäre, den wir respektieren sollten! Nur weil wir uns im Urlaub befinden, ist dies noch kein Freibrief für eine immerwährende Fotoerlaubnis.
OK, man ahnt schon, dass man im Ausland die Kamera mitunter in bestimmten Bereichen am besten in der Tasche lässt. Damit verhindert man in zweideutigen Situationen, nur schon in Verdacht illegalen Tuns zu geraten. Häufig ist das Fotografieren nicht verboten, dafür aber die Verbreitung der Aufnahmen untersagt. Die kommerzielle Nutzung sowieso. Also lieber mal auf ein Bild verzichten und die Situation „pur“ genießen. Offenes Zugehen auf die Bevölkerung und Fragen hilft meiner Erfahrung nach fast immer, um zu einem „schönen“ Urlaubsfoto zu kommen.
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Jede Heimlichtuerei ist unter allen Umständen zu vermeiden und führt nur zu konfliktträchtigen Situationen! Wer möchte im Urlaub schon wegen ein paar Fotos Ärger mit den entsprechenden Stellen im Ausland riskieren. Also im Zweifel auf das Bild verzichten! Aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal dringend auf die seit dem 25.05.2018 geltende DSGVO hinweisen. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die für alle Bürger Europas gilt, regelt auch speziell Fotoaufnahmen von Personen und deren Veröffentlichung. Da ein solches Foto lt. DSGVO schon eine Datenverarbeitung darstellt, ist hier auch immer zwingend eine dezidierte Einwilligung jeder dargestellten Person erforderlich.
Dies steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis. Solange es im Bereich Personenfotografie im öffentlichen Raum noch keine rechtsverbindlichen Urteile zur Anwendung gibt, sollte man meiner Meinung extrem vorsichtig mit der Abbildung von Personen im öffentlichen Bereich und deren Veröffentlichung nach dem 25.05.2018 sein. Im Zweifel würde ich auf die Veröffentlichung verzichten, solange die Rechtslage noch nicht zweifelsfrei geklärt ist. Leider gibt es in der DSGVO meiner Ansicht nach den einen oder anderen weiteren schwammig / allgemein formulierten Gesetzestext, der den Endanwender etwas im Unklaren lässt. Daher werden sich in naher Zukunft wahrscheinlich die Gerichte um die letztendliche Klärung dieser „ungenauen“ Formulierungen der DSGVO kümmern müssen.
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