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Wort zum Sonntag F. 29, Nach der DSGVO wartet das neue Urheberrecht!

Wort zum Sonntag F. 29, Nach der DSGVO wartet das neue Urheberrecht!

Der Ärger und die Aufregung um die DSGVO sind gerade erst verebbt, da kündigt sich schon ein neues heißes Thema im Internet an, das neue Urheberrecht durch einen Uploadfilter auf „Maschinenbasis“ zu kontrollieren. Artikel 13 der Richtlinie verlangt, dass jeder Betreiber einer kommerziellen Plattform, über die Inhalte in größerer Menge geteilt werden, mit den Rechteinhabern eine Lizenzvereinbarung schließt. Ein solcher Betreiber, zum Beispiel YouTube, muss aber auch dafür sorgen, dass keine nicht-lizenzierten Inhalte auf seine Seite gelangen. Andernfalls haftet er für die Urheberrechtsverletzung seines Nutzers selbst. Von Upload-Filtern steht in der Richtlinie allerdings erst einmal nichts.

Urheberrecht

Uploadfilter können Parodien nicht erkennen, legitime Zitate machen große Schwierigkeiten, und die Maschine hat eben keinen gesunden Menschenverstand und kann im Zweifel nicht abwägen. In der Folge entsteht eine automatisierte Zensurmaschine, die auf den bekannten Plattformen praktisch jedes Wort vorab prüft und im Zweifel blockiert. Solche technischen Filter sind hochgradig gefährlich und nutzen den Urhebern und damit den eigentlichen „Künstlern“ nichts!

Zudem gelten die Vorgaben von Artikel 13 nicht nur für Tech-Riesen wie YouTube. Sie könnten auch kleinere Plattformen zwingen, teure Filtertechnik einzukaufen, natürlich aus den USA. Ausgenommen sind von der Regelung neben nicht kommerziellen Angeboten nur kommerzielle Anbieter, die zugleich weniger als drei Jahre auf dem europäischen Markt aktiv sind, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und weniger als fünf Millionen monatlich aktive Nutzer haben. Die Pläne seien eine „Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer“, kritisierte Julia Reda, auch mit Blick auf das umstrittene Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Die Neuregelung sei „ein Angriff auf das freie Internet“.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es eigentlich: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheber-rechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden.“ Dies kann ich nur unterschreiben! Mit dieser Reform werden wieder einmal die großen Konzerne belohnt!

Auch beim neuen Urheberrecht ist die Realität leider eine andere! Entgegen den Beteuerungen, dass die Künstler und Kreativen die Gewinner sein sollen, werden am Ende genau diese wieder mit leeren Händen dastehen! Zusätzlich wird im Internet ein extrem fehleranfälliger und überflüssiger Kontrollmechanismus in Form der Uploadfilter installiert, der gerade für kleine Firmen und Neugründungen eine Markteintrittsbarriere darstellt und somit die bisherigen „Big Player“ weiter schützt! So wird es wohl dauerhaft nichts mit einer ernstzunehmenden Konkurrenz für Google, Facebook und Co.!

In diesem Sinne, schönen Sonntag!

Hier findet ihr meine Kolumne „Nachgedacht“

Meine Rubrik Wort zum Sonntag hier.

 

Stefan Mohme,Urheberrecht

Über den Autor

Mein Name ist Stefan Mohme, ich bin 56 Jahre alt, verheiratet und habe 3 Kinder. Leider mußte ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf vor 10 Jahren aufgeben. Fotografieren hat mich schon immer interessiert. In meiner Galerie und auf meiner Portfolio Seite findet ihr einen Überblick meiner aktuellen Arbeiten. Ich hoffe, Euch gefällt das eine oder andere. Grundsätzlich sind alle Fotos verkäuflich sowohl als Digitaler Download als auch als Print bis A2, direkt über mich verfügbar. Schaut auch gerne in meinem Shop vorbei, vielleicht findet Ihr dort etwas passendes. Bei Interesse oder Sonderwünschen bitte gerne mailen.

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